10 May 2026, 16:14

Hubigs Reform: Striktere Umgangsverbote bei häuslicher Gewalt geplant

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einem Bild einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform: Striktere Umgangsverbote bei häuslicher Gewalt geplant

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schlägt neue gesetzliche Maßnahmen vor, um Kinder besser vor den Folgen häuslicher Gewalt zu schützen. Nach dem Entwurf der Reform könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete.

Ziel der Änderungen ist es, den Schutz von Opfern zu stärken, indem bestehende Lücken in den Regelungen zu Sorge- und Umgangsrecht geschlossen werden. Das vom Justizministerium vorgelegte Konzept würde Richtern die Möglichkeit geben, vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen. Dies käme dann zur Anwendung, wenn Gewalt gegen den Partner die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht und ein Verbot als notwendig erachtet wird, um weitere Schädigungen zu verhindern.

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Automatische Umgangsverbote soll es jedoch nicht geben. Stattdessen würde jeder Fall individuell geprüft, wobei Faktoren wie Schwere, Häufigkeit der Gewalt und das Risiko weiterer Vorfälle abgewogen würden. Je nach Situation könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Besuche angeordnet werden.

Die Reform unterstreicht, dass Kinder tiefgreifend leiden, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind. Durch die Erweiterung des Spielraums bei Sorgerechtsentscheidungen strebt das Ministerium an, dass Opfer – sowohl Eltern als auch Kinder – stärkeren rechtlichen Schutz erhalten.

Familiengerichte müssten dann bewerten, ob das Verhalten eines gewalttätigen Elternteils das Wohl des Kindes gefährdet. Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenderen Initiative, um familienrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu modernisieren.

Wird die Reform verabschiedet, könnten Richter in Fällen von Partnerschaftsgewalt entschlossener eingreifen. Gewalttätige Eltern müssten dann mit eingeschränktem oder vollständig entzogenem Umgangsrecht rechnen – abhängig vom festgestellten Gefährdungspotenzial.

Der Vorschlag geht nun in die weitere parlamentarische Beratung, mit dem Ziel, den Schutz für von Gewalt betroffene Familien zu verbessern.

Quelle