18 January 2026, 23:22

Hubig fordert AfD-Prüfung und Wahlrechts-Entzug für verurteilte Hetzer

Titelseite einer deutschen Zeitung "Deutsches Reichstag, Vol 1, No 1, September 18, 1914" mit einem Schwarz-Weiß-Bild eines Mannes im Anzug und Krawatte.

Hubig fordert AfD-Prüfung und Wahlrechts-Entzug für verurteilte Hetzer

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die Forderung nach einer Prüfung eines möglichen Verbots der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) erneuert. Ihr Vorstoß folgt anhaltenden Bedenken wegen extremistischer Rhetorik und juristischer Debatten über den Status der Partei. Hubig schlug zudem vor, verurteilten Hetzer das passive Wahlrecht zu entziehen – als Maßnahme zum Schutz der Menschenwürde.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die AfD im Mai 2023 zunächst als "gesicherten Extremismusfall der rechten Bestrebung" eingestuft. Die Entscheidung wurde jedoch später zurückgenommen, um eine gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen. In seiner Bewertung verwies das BfV auf öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären, darunter die Verwendung von Begriffen wie "deutschdemokratische Altparteien" sowie wiederholte anti-migrantische Aussagen, die eine verstärkte Beobachtung rechtfertigten.

Hubig betonte, dass ein mögliches Parteiverbotsverfahren ausschließlich auf rechtlicher Grundlage und nicht aus politischen Motiven erfolgen würde. Sie wies die Darstellung zurück, eine Niederlage des BfV vor Gericht stelle einen "Triumph" für die AfD dar, und argumentierte, dass juristische Prozesse unabhängig ihren Lauf nehmen müssten. Neben dem AfD-Vorstoß verteidigte Hubig ihren Plan, verurteilte Hetzer von Wahlen auszuschließen. Sie bezeichnete dies als ein "Stopp-Schild" gegen Äußerungen, die die Menschenwürde oder persönliche Rechte untergraben. Die Ministerin kritisierte zudem "besorgniserregende Entwicklungen" in den Medien, insbesondere im Meinungsjournalismus, dem es an faktischer Grundlage fehle. Auf Kritik angesprochen, lehnte Hubig die Bezeichnung ihrer Initiative als "Anti-AfD-Gesetz" ab. Sie unterstrich, dass Hetze nicht auf eine politische Strömung beschränkt sei und die Maßnahme generell für alle gelten solle, die wegen solcher Straftaten verurteilt wurden.

Hubigs Vorschläge fallen in eine Zeit breiter Debatten über Extremismus, Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen in den Bundesländern Deutschland. Die AfD bleibt unter Beobachtung, während rechtliche und politische Diskussionen voraussichtlich anhalten. Eine Entscheidung über ein Parteiverbot hinge von weiteren juristischen Bewertungen und Gerichtsurteilen ab.