Historisches Urteil: Niedersachsen muss Inklusion an Oberstufen endlich fair finanzieren

Inklusion: Staat muss Schulen besser unterstützen - Historisches Urteil: Niedersachsen muss Inklusion an Oberstufen endlich fair finanzieren
Ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs hat die Ausschließung der Oberstufe von der finanziellen Förderung für inklusive Bildung für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung zwingt den Gesetzgeber nun, das System bis Ende 2026 zu reformieren – mit rückwirkender Geltung ab 2022.
Klage eingereicht hatte die Region Hannover, die für die Oberstufen zuständig ist, bisher jedoch keine Mittel für inklusionsbedingte Kosten erhielt. Nach den bisherigen Regelungen stellt das Land den Kommunen eine Pauschale für Inklusion zur Verfügung, die sich jedoch ausschließlich an den Schülerzahlen in der Primar- und Sekundarstufe I orientiert. Behörden wie die Region Hannover, die nur Oberstufenschulen verwalten, gingen bisher leer aus.
Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31. Dezember 2026 eine verfassungskonforme Neuregelung beschließen, wobei die neuen Bestimmungen rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Dadurch erhalten die bisher benachteiligten Oberstufe-Träger künftig ihren Anteil an den Inklusionsmitteln. Das Urteil markiert einen bedeutenden Wandel in der Finanzierung inklusiver Bildung in Niedersachsen – und zwar über alle Schulformen hinweg.

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