Historisches BGH-Urteil: Bauer gewinnt jahrzehntelangen Silo-Streit gegen Bauunternehmen
Mila VoigtHistorisches BGH-Urteil: Bauer gewinnt jahrzehntelangen Silo-Streit gegen Bauunternehmen
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um defekten Landwirtschafts-Silo endet mit Grundsatzurteil
Der langjährige Rechtsstreit um einen mangelhaften Landwirtschafts-Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das verantwortliche Bauunternehmen sämtliche Reparaturkosten übernehmen muss – und setzte damit einen Schlussstrich unter jahrelange Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und einem Bauern aus Ansbach. Im Mittelpunkt des Falls standen Baumängel, die bereits kurz nach Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 auftraten.
Der Konflikt begann, als das Bauunternehmen im September 2010 für den Landwirt einen Befahrsilos errichtete. Bereits nach wenigen Monaten zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Standfestigkeit leitete der Bauer 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 reichte der Landwirt schließlich Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die anstehenden Reparaturen. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die zugesprochene Summe später um ein Drittel – mit der Begründung, der Bauer trage eine Mitschuld an den Schäden am Silo.
Am 27. November 2025 fand der Rechtsstreit nun sein definitives Ende: Der Bundesgerichtshof hob das vorherige Urteil auf und verpflichtete das Bauunternehmen, die Mängel vollständig zu beheben – unabhängig davon, wie lange der Silo bereits in Betrieb war oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befinden würde.
Mit dem endgültigen Urteil wird dem Bauern das Recht auf eine vollständige, kostenneutrale Sanierung bestätigt. Die Entscheidung schafft zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle von Baumängeln in Deutschland. Die gesamte finanzielle Verantwortung für die Instandsetzung des Silos liegt nun beim ursprünglichen Bauunternehmen.






