Historischer Kompromiss: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen ab September
Mila VoigtHistorischer Kompromiss: Bund entlastet Kommunen mit Milliardenhilfen ab September
Bund und Länder haben sich auf eine finanzielle Entlastung für Kommunen geeinigt. Die Einigung folgt auf jahrelange Streitigkeiten über Bundesgesetze, die Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten aufgebürdet haben. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete den Kompromiss als Ausfluss des Prinzips: „Wer bestellt, zahlt.“
Drei Bundesgesetze haben die Haushalte der Kommunen in den vergangenen zehn Jahren besonders belastet: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Die Kosten für die ersten beiden Gesetze haben sich in diesem Zeitraum verdoppelt, während die Ausgaben für das dritte sogar um das Vierfache gestiegen sind.
Künftig erhalten Länder und Kommunen einen Ausgleich über die Mehrwertsteuer-Einnahmen, wenn Bundesgesetze finanzielle Belastungen verursachen. Übersteigen die Kosten 200 Millionen Euro, übernimmt der Bund 80 Prozent der Ausgaben. Werden später Entlastungsmaßnahmen eingeführt, holt sich der Bund die Mehrwertsteuer-Anteile nach dem „Verursacherprinzip“ zurück.
Die neue Regelung tritt am 1. September in Kraft. Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Gordon Schnieder rechnet damit, dass Kommunen allein im ersten Jahr rund drei Milliarden Euro sparen könnten. Ab 2027 werden weitere Milliardenentlastungen erwartet. Das System soll den finanziellen Druck auf die Kommunen mindern, der durch Bundesgesetze entsteht. Es garantiert einen Ausgleich für zusätzliche Kosten und knüpft die Mehrwertsteuer-Anpassungen an politische Änderungen. Die Entlastung gilt für alle Ausgaben, die ab September anfallen.
