Göttingens neues Amtsblatt 2026: Waffenschutz, Steuern und kommunale Allianzen
Emma BeckerGöttingens neues Amtsblatt 2026: Waffenschutz, Steuern und kommunale Allianzen
Die Stadt Göttingen hat ihr Amtsblatt Nr. 2 für das Jahr 2026 veröffentlicht. Das am 3. Februar erschienene Dokument enthält mehrere wichtige Bekanntmachungen, die Einwohner:innen und lokale Unternehmen betreffen. Dazu zählen Finanzberichte, neue Verordnungen sowie Vereinbarungen mit benachbarten Kommunen.
Im Amtsblatt sind die Jahresabschlüsse 2024 zweier städtischer Beteiligungsgesellschaften veröffentlicht: der Göttinger Stadtwerke Holding GmbH und der Göttinger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe GmbH. Konkrete Zahlen zu Umsatz, Gewinn oder Schulden der letzteren werden jedoch nicht genannt.
Ebenfalls eingeführt wurde eine neue Waffenschutzverordnung, die das Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen in ausgewiesenen Bereichen Göttingens verbietet. Die am 12. Dezember 2025 datierte Regelung legt eine entsprechende Verbotszone innerhalb der Stadt fest.
Darüber hinaus regelt das Amtsblatt einen Zweckverband zwischen Göttingen und der benachbarten Gemeinde Lehre. Enthalten ist zudem der Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2026, der die Abgabenpflichten für Eigentümer:innen detailliert auflistet.
Das aktuelle Amtsblatt informiert über Fortschritte in puncto Finanztransparenz, öffentliche Sicherheit und kommunale Zusammenarbeit. Die Bestimmungen traten mit der Veröffentlichung am 3. Februar 2026 in Kraft und können von Bürger:innen und Unternehmen nun im Detail eingesehen werden.