Gifhorn unterstützt junge Menschen mit Behinderungen durch neue Verfahrenslotsin
Emilia NeumannGifhorn unterstützt junge Menschen mit Behinderungen durch neue Verfahrenslotsin
Landkreis Gifhorn führt neuen Service für junge Menschen mit Behinderungen ein
Der Landkreis Gifhorn hat einen neuen Service eingeführt, um jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Unterstützung zu erleichtern. Eine Verfahrenslotsin steht nun für unabhängige Beratung und Hilfe zur Verfügung. Ziel der Maßnahme ist es, den Prozess zur Beantragung von Eingliederungshilfe für Personen bis zum Alter von 27 Jahren zu vereinfachen.
Die Verfahrenslotsin arbeitet mit jungen Menschen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen haben, sowie mit denen, die als gefährdet gelten. Zu ihren Aufgaben gehört es, klare Auskünfte zu erteilen und Antragstellende durch die notwendigen Schritte zur Bewilligung von Eingliederungshilfe zu begleiten.
Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen. Dazu zählen Frühförderung, inklusive Kinderbetreuung, schulische Unterstützung, Freizeitangebote sowie Beratung für Eltern. Das Ziel ist es, jungen Menschen die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen, um voll am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Als neue Ansprechpartnerin für Eingliederungshilfe im Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn wurde Simone Scheel benannt. Ihr Schwerpunkt liegt darauf, das System für Berechtigte zugänglicher zu gestalten.
Der neue Service der Verfahrenslotsin steht ab sofort allen anspruchsberechtigten jungen Menschen im Landkreis zur Verfügung. Er bietet einen direkten Weg, um Eingliederungshilfe zu verstehen und in Anspruch zu nehmen. Öffentliche Zahlen, wie viele ähnliche Angebote in den letzten Jahren genutzt wurden, liegen nicht vor.






