23 June 2026, 22:10

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmens Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen und dem Magazin damit untersagt, bestimmte Vorwürfe in einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Urteils stehen Behauptungen, Ulmen habe mit künstlicher Intelligenz erzeugte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, hergestellt und verbreitet.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht verbot Der Spiegel die Berichterstattung, wonach Ulmen die gefälschten Videos produziert oder weitergegeben habe. Zudem untersagte es dem Magazin, eine 50 Jahre alte E-Mail zwischen Ulmen und seinem Anwalt zu zitieren, da der Inhalt als zu privat eingestuft wurde. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es nicht ausreichend Beweise für die Veröffentlichung dieser Vorwürfe gebe.

Ulmen hatte erstmals im April vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte eingeleitet. Im Mai entschied dieses Gericht, dass die ursprüngliche Berichterstattung von Der Spiegel über die Deepfake-Vorwürfe rechtmäßig sei. Die jüngste Entscheidung schränkt nun jedoch Teile der Berichterstattung ein.

Fernandes wirft Ulmen mehr als nur digitalen Fehlverhalten vor. Sie behauptet, er habe unter ihrem Namen gefälschte Social-Media-Profile angelegt, um Männer zu kontaktieren, und habe sie dabei teilweise in Anrufen und expliziten Gesprächen imitiert. Unabhängig davon ermitteln Staatsanwälte in Potsdam gegen Ulmen wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt – über diese Vorwürfe darf Der Spiegel weiterhin berichten.

Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann. Diese hatte argumentiert, die Berichterstattung von Der Spiegel habe zu einer übermäßigen Medienaufmerksamkeit und einer einseitigen öffentlichen Diskussion geführt.

Die Entscheidung des Gerichts begrenzt, was Der Spiegel über den Deepfake-Fall veröffentlichen darf. Sie hindert das Magazin jedoch nicht daran, über Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe oder die laufenden Ermittlungen wegen häuslicher Gewalt zu berichten. Unterdessen hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig angekündigt, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und andere Formen digitaler sexualisierter Gewalt zu verschärfen.

Quelle