08 June 2026, 22:13

Gericht stoppt Linke: AfD-Abgeordnete nicht wegen Parkinson-Spott verurteilt

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linke: AfD-Abgeordnete nicht wegen Parkinson-Spott verurteilt

Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, die Behauptung zu wiederholen, Abgeordnete der AfD hätten die Parkinson-Erkrankung eines Kollegen verspottet. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit über eine Pressemitteilung, in der AfD-Politikern vorgeworfen wurde, während einer Landtagssitzung Symptome nachgeahmt zu haben.

Dreizehn AfD-Abgeordnete aus dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatten die einstweilige Verfügung beantragt, nachdem die Linke im April 2025 umstrittene Aussagen veröffentlicht hatte. Der Streit begann, als der an Parkinson erkrankte Linke-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Abgeordnete hätten während seiner Rede seine Symptome imitiert. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der sie die Vorwürfe wiederholte und die AfD-Politiker als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnete.

Ein Gericht erster Instanz hatte zunächst teilweise zugunsten der AfD-Abgeordneten entschieden und nur die Bezeichnung „politische und menschliche Arschlöcher“ verboten, den Rest der Pressemitteilung jedoch erlaubt. Das Oberlandesgericht Rostock ist nun weitergegangen und hat die erneute Veröffentlichung der Verspottungsvorwürfe vollständig untersagt.

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Die Richter zweifelten die Beweislage der Linken an und verwiesen darauf, dass keine anderen Zeugen im Landtag eine Verspottung beobachtet hätten. Zudem urteilten sie, dass Politiker zwar scharfe Kritik ertragen müssten, persönliche Beleidigungen jedoch zu weit gingen. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, bezeichnete die Entscheidung als Bestätigung und argumentierte, die Linke habe unbegründete Vorwürfe erhoben.

Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schleudern“. Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass die Linke durch die Veröffentlichung unbelegter Aussagen die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker verletzt habe.

Das Urteil verhindert, dass die Linke die Vorwürfe aus ihrer Pressemitteilung wiederholt. Die richterliche Entscheidung bestätigt, dass den AfD-Abgeordneten gegenüber erhobene Behauptungen nicht ausreichend belegt waren. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen politischer Äußerungen auf, wenn es um persönliche Anschuldigungen geht.

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