Gericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieinvestitionen
Emilia NeumannGericht stärkt Stadtwerke Potsdam im Machtkampf um Energieinvestitionen
Ein Rechtsstreit über die Entscheidungsbefugnisse bei der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hat das Landgericht Potsdam auf die Seite des Mehrheitsaktionärs Stadtwerke Potsdam gestellt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, wie viel Einfluss der Aufsichtsrat – unterstützt vom Minderheitsgesellschafter Edis – bei zentralen Unternehmensentscheidungen haben sollte. Zwar liegt noch kein endgültiges Urteil vor, doch die vorläufige Haltung des Gerichts deutet darauf hin, dass Edis vor einer schwierigen Aufgabe steht.
Der Konflikt entzündete sich, nachdem die EWP Pläne bekannt gegeben hatte, rund 1,3 Milliarden Euro in die Umstellung ihrer Strom-, Wärme- und Wasserversorgung auf erneuerbare Energien zu investieren. Ein beträchtlicher Teil – etwa 375 Millionen Euro – sollte in die nachhaltige Wärmewende fließen, wobei das Unternehmen beabsichtigt, für das Vorhaben einen Kredit aufzunehmen. Edis, das als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, argumentierte, der Aufsichtsrat müsse bei solchen Entscheidungen eine stärkere Rolle spielen, und berief sich dabei auf die Satzung der EWP als Schutzinstrument für Minderheitsaktionäre. Zudem kritisierte das Unternehmen, dass es bei den Plänen zur Wärmewende nicht ausreichend konsultiert worden sei.
Während der Verhandlung signalisierte die vorsitzende Richterin, dass die Klage von Edis voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht betonte, dass grundlegende Unternehmensentscheidungen der Risikoverteilung und den Mehrheitsverhältnissen der Gesellschafter folgen müssten und stärkte damit die Gesellschafterversammlung als primäres Entscheidungsgremium. Aufsichtsräte sollten demnach lediglich beratende und kontrollierende Funktionen ausüben.
Beide Seiten erhalten nun die Möglichkeit, zu den vorgebrachten Argumenten Stellung zu nehmen. Ein endgültiges Urteil wird nicht vor Oktober erwartet, sodass der Streit vorerst ungelöst bleibt.
Die vorläufige Position des Gerichts festigt die Kontrolle der Stadtwerke Potsdam über die strategische Ausrichtung der EWP. Sollte das Urteil Bestand haben, würde der Einfluss des Aufsichtsrats eingeschränkt – und der Mehrheitsgesellschafter könnte seine 1,3-Milliarden-Investition in erneuerbare Energien wie geplant vorantreiben. Die Entscheidung wird maßgeblich prägen, wie künftige Beschlüsse bei der EWP gefasst werden – und inwieweit Minderheitsgesellschafter wie Edis dagegen vorgehen können.






