Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Emilia NeumannGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Berliner Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Gelbhaar lange als falsch zurückgewiesen hatte. Das Urteil fällt nach Jahren der Kontroverse, die Gelbhaars politische Karriere nachhaltig prägte.
Der Konflikt begann, als Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB Aussagen über Gelbhaar machte. Viele der #MeToo-Vorwürfe gegen ihn wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte. Dennoch bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Schedlichs Recht, bestimmte Vorwürfe zu wiederholen, und bezeichnete Teile des Falls als Frage widerstreitender Darstellungen.
Gelbhaar hatte die Anschuldigungen stets bestritten und sie als haltlos zurückgewiesen. Die Folgen des Skandals kosteten ihn die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2021. Anfang 2025 verließ er schließlich vollständig den Bundestag.
Schedlich, ebenfalls Mitglied der Grünen, errang einen juristischen Sieg, der ihre Position stärkt. Das Gericht bestätigte zwar nicht alle Vorwürfe, erlaubte ihr jedoch, bestimmte Behauptungen ohne drohende Verleumdungsklagen zu wiederholen.
Das Urteil markiert das Ende eines langjährigen Rechtsstreits zwischen zwei Grünen-Politikern. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf das Scheitern seiner Wahlkandidatur und die anhaltenden Auswirkungen der Vorwürfe. Schedlichs Erfolg sichert ihr zu, bestimmte Aussagen über ihn unter rechtlichem Schutz weiter äußern zu dürfen.






