04 January 2026, 20:37

Gericht entscheidet: Streit um Schröder-Grundstück endet mit Aufforstungspflicht

Ein dekorativer Weihnachtsbaum mit einem schwarzen Zaun vor zwei Mädchen, die sprechen, mit einem Schloss und trockenen Bäumen im Hintergrund.

Gericht entscheidet: Streit um Schröder-Grundstück endet mit Aufforstungspflicht

Ein Rechtsstreit um ein 8.956 Quadratmeter großes Grundstück in Niedersachsen ist mit einem Gerichtsurteil zugunsten der Aufforstung beendet worden. Das Gelände, das einst als Weihnachtsbaumplantage genutzt wurde, stand im Mittelpunkt eines Konflikts zwischen örtlichen Landwirten und der Landesforstverwaltung. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte ein früheres Urteil und wies die Berufung der Bauern ab.

Das umstrittene Areal in der Nähe des Betriebs der Familie Schröder war in der offiziellen Biotopkartierung ursprünglich als Fichtenwald verzeichnet. Auch im Bestandsverzeichnis der Landwirtschaftskammer wurde es als 0,9 Hektar großer Nadelbaumstand, überwiegend mit Fichten, geführt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stufte das gesamte Gebiet jedoch als landwirtschaftliche Fläche ein.

Die Niedersächsischen Landesforsten bestanden darauf, dass das Gelände die gesetzliche Definition von Wald erfülle. Eine Vor-Ort-Begehung bestätigte das Vorhandensein ausgereifter Nadelbäume, vermutlich Überreste einer alten Weihnachtsbaumplantage. Nach deutschem Recht gelten solche Plantagen nur dann nicht als Wald, wenn die Bäume jünger als sieben bis zehn Jahre sind – was das Gericht hier nicht als zutreffend ansah. Die Landwirte, die das Grundstück im Rahmen einer ungeteilten Erbengemeinschaft mitbesitzen, hatten sich gegen die Aufforstungsanordnung gewandt. Doch das Gericht urteilte, dass die Forstbehörde korrekt gehandelt habe, und bestätigte damit deren Zuständigkeit in der Sache.

Mit dem Urteil bleibt die Aufforstungsverfügung bestehen, sodass das Gelände als Wald erhalten werden muss. Die Familie Schröder und die mitbesitzenden Landwirte müssen sich nun an die Einstufung des Landes halten. Nach der endgültigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werden keine weiteren rechtlichen Schritte erwartet.