30 January 2026, 14:55

Gericht ebnet Weg für Erdgasbohrungen nahe Borkum trotz Protesten

Eine Zeichnung eines Bootes mit Menschen im Wasser in der Nähe einer Stadt, mit Gebäuden im Hintergrund und Text unten, der 'Johannes Vermeer - Den Haag' lautet.

Gasbohrung auf Borkum: Gericht bestätigt Sofortvollzug - Gericht ebnet Weg für Erdgasbohrungen nahe Borkum trotz Protesten

Ein niederländisches Energieunternehmen hat die gerichtliche Genehmigung erhalten, mit der Erschließung von Erdgasvorkommen in der Nähe der deutschen bahn Insel Borkum zu beginnen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies einen Eilantrag der Gemeinden Borkum und Juist zurück und ebnete damit den Weg für die sofortige Aufnahme der Bohrarbeiten. Mit dem Urteil ist der Weg für Erkundungsbohrungen frei, auch wenn für die vollständige Förderung noch weitere Genehmigungen erforderlich sind.

Das niederländische Unternehmen One-Dyas, das hinter dem Projekt steht, plant, von einer Plattform in niederländischen Gewässern aus in den deutschen bahn Sektor der Nordsee zu bohren. Das Gasfeld mit der Bezeichnung N05-A liegt zwischen Borkum und den Niederlanden; auf niederländischer Seite wird bereits gefördert. Ein bilaterales Abkommen regelt die Aufteilung der Reserven, wurde jedoch noch nicht formal ratifiziert.

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigung des Projekts rechtswidrig erteilt wurde. Zudem kam es zu dem Schluss, dass die Bohrungen keine erheblichen Auswirkungen auf die lokalen Grundwasservorräte hätten. Zwar wurden der Hauptbetriebsplan und eine Genehmigung für die ersten Erkundungsarbeiten erteilt, doch für die vollständige Gasförderung ist noch eine abschließende Sondergenehmigung erforderlich.

Borkum und Juist hatten versucht, das Projekt mit einem Eilantrag zu stoppen, doch das Gericht lehnte ihren Antrag ab. In der Folge können nun die vorbereitenden Bohrungen beginnen, auch wenn der Rechtsstreit um das Vorhaben weitergeht.

Die Entscheidung ermöglicht es One-Dyas, mit den Erkundungsbohrungen im deutschen bahn Sektor fortzufahren. Allerdings muss das Unternehmen noch eine zusätzliche Genehmigung einholen, bevor es mit der Gasförderung beginnen kann. Das Projekt bleibt weiterhin Gegenstand laufender Klagen der betroffenen Gemeinden.