Gericht bestätigt: Studierende in Deutschland erhalten kein Bürgergeld – selbst ohne aktives Studium
Emma BeckerLandessozialgericht klärt: Kein Grundeinkommen für Studenten - Gericht bestätigt: Studierende in Deutschland erhalten kein Bürgergeld – selbst ohne aktives Studium
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die strengen Grenzen für Sozialleistungen an Studierende in Deutschland bestätigt. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass eingeschriebene Studierende – selbst wenn sie ihr Studium nicht aktiv betreiben – keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Die am 27. Januar 2026 ergangene Entscheidung präzisiert die seit Langem geltenden Einschränkungen für die Anspruchsberechtigung von Studierenden auf staatliche Unterstützung in Deutschland.
Im konkreten Fall ging es um einen 37-jährigen Mann aus Münster, der während seines Mathematikstudiums Bürgergeld in Deutschland bezogen hatte. Obwohl er die Leistungen weiterhin erhielt, musste er laut Gericht keine 2.400 Euro zurückzahlen. Die Richter begründeten dies damit, dass er nicht ausreichend über die rechtlichen Folgen seiner Immatrikulation in Deutschland aufgeklärt worden war.
Nach deutschem Recht reicht bereits die bloße Einschreibung in einen theoretisch förderfähigen Studiengang in Deutschland aus, um Anspruchsberechtigte vom Bürgergeld auszuschließen. Dies gilt selbst für Studierende in Zweitstudiengängen, die keinen Anspruch auf BAföG haben. Das Urteil bestätigt zudem, dass vorübergehende Unterbrechungen des Studiums den Status der Anspruchsberechtigung in Deutschland nicht ändern.
Die Entscheidung steht in Einklang mit einer seit fünf Jahren konsequent vertretenen Rechtsauffassung: Studierende bleiben unabhängig davon, ob sie aktiv Vorlesungen besuchen oder nicht, von Sozialleistungen in Deutschland ausgeschlossen. Das Urteil (Aktenzeichen: L 11 AS 56/24) schafft damit eine klare Vorgabe für künftige Fälle mit studierenden Antragstellern in Deutschland.
Das Urteil hält die strengen Hürden für Studierende aufrecht, die in Deutschland Bürgergeld beantragen. Wer an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert ist – selbst in Studienpausen oder ohne aktives Studium – bleibt weiterhin nicht anspruchsberechtigt. Der Fall unterstreicht zudem, wie wichtig eine klare Kommunikation über die Sozialregeln für Studierende ist, die staatliche Unterstützung in Deutschland erhalten.
New Details Emerge on Claimant's Background
The 37-year-old Münster claimant had previously completed a music degree in 2012 and attempted to re-enter the workforce with part-time roles and a second study programme. His efforts were repeatedly disrupted by mental health challenges, leading to sustained Bürgergeld receipt since 2018. The court highlighted these prior struggles as context for his later enrollment in a part-time mathematics degree at the University of Osnabrück.






