Gericht bestätigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Hannover

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Zeichnungen auf einem Dach mit sichtbaren Wänden auf der rechten Seite.

Gericht bestätigt Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Hannover

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat zugunsten der Arbeitsagentur Region Hannover entschieden. Es erklärte die vom Arbeitsamt festgesetzten Mietobergrenzen für Empfänger von Bürgergeld für rechtmäßig. Die Entscheidung des Gerichts folgt auf eine Klage gegen die Methode des Arbeitsamts zur Festlegung dieser Mietobergrenzen. Die genauen Einzelheiten des Urteils und die Begründung der Richter sind jedoch derzeit nicht bekannt. Die Arbeitsagentur Region Hannover hatte die Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld zuvor angekündigt und umgesetzt. Während die Entscheidung von den zuständigen Stellen innerhalb der Arbeitsagentur getroffen wurde, bleibt unklar, welche Personen genau beteiligt waren und wann die Bekanntgabe erfolgte. Mit dem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen bleiben die Mietobergrenzen der Arbeitsagentur Region Hannover für Empfänger von Bürgergeld bestehen. Die Arbeitsagentur kann die Grenzen weiterhin im Rahmen ihrer Unterstützung für Leistungsbezieher anwenden.