Gericht bestätigt Kürzung der Grundsicherung wegen zu hoher Miete in Salzgitter

Admin User
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Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Straßen, Fahrzeugen und einem Himmel.

Gericht bestätigt Kürzung der Grundsicherung wegen zu hoher Miete in Salzgitter

Eine Langzeitbezieherin von Grundsicherungsleistungen in Salzgitter ist mit ihrer Klage gegen die Wohnkostenbewertung der Stadt gescheitert. Die Frau, die mit ihrer neunjährigen Tochter in einer 72 m² großen Wohnung lebt, hatte argumentiert, dass ihre Kaltmiete von 586 Euro brutto angemessen sei. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen bestätigte jedoch die Entscheidung des Jobcenters, ihre Leistungen auf Basis eines niedrigeren Mietrichtwerts von 442 Euro zu kürzen.

Der Streit begann, als das Jobcenter eine Kostensenkung forderte und später die Leistungen der Frau reduzierte. Die Behörde stuft die angemessene Bruttokaltmiete für ihren Haushalt mit 442 Euro als zumutbar ein – deutlich unter ihrer aktuellen Zahlung. Die Frau widersprach dieser Einschätzung und beanstandete, dass die Vorgehensweise der Stadt aufgrund unterschiedlicher Verkehrsanbindungen in verschiedenen Stadtteilen inkonsistent sei.

Mit dem Urteil bleibt die Kürzung ihrer Leistungen auf Basis des Mietrichtwerts von 442 Euro bestehen. Die Entscheidung stärkt die Berechnungsmethode des Jobcenters für angemessene Wohnkosten in Salzgitter. Weitere rechtliche Schritte im Fall sind bisher nicht bekannt gegeben worden.