Gefangener Mörder flieht während Begleitausflugs – und wird in Italien geschnappt
Mila VoigtGefangener Mörder flieht während Begleitausflugs – und wird in Italien geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausflugs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Sein Verschwinden löste sofortige Besorgnis aus und führte zu einer groß angelegten Fahndung in ganz Europa. Der Vorfall wirft Fragen zu den Urlaubsregelungen für langjährige Häftlinge in Niedersachsen auf.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung Beurlaubungen erhalten. Er hatte bereits die für unbegleitete Außenaktivitäten oder Kurzzeiturlaube erforderliche Mindesthaftzeit von acht Jahren erfüllt.
Vor seiner Flucht waren ihm 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle gewährt worden. Die Entscheidung, diese Ausgänge zu genehmigen, basierte auf einer Verhaltensprognose, die nahelegte, dass er nicht fliehen oder rückfällig werden würde. Bei seiner Flucht besuchte er seine Mutter in Vöhrum und nutzte dabei sein eigenes Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war.
Seine Flucht endete jäh in der Region Venetien in Norditalien. Dort geriet er in einen Verkehrsunfall, der schließlich zu seiner erneuten Festnahme führte. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag äußerte später Unverständnis darüber, wie die Flucht unter diesen Umständen überhaupt möglich gewesen war.
Benjamin F. wurde nach einem Unfall in Italien wieder gefasst. Seine Flucht hat eine Überprüfung des Beurlaubungssystems für langjährige Gefangene in Niedersachsen ausgelöst. Die Behörden prüfen weiterhin die Abläufe, die den Vorfall ermöglicht haben.






