17 June 2026, 17:00

GEAS-Gesetz reformiert Asylsystem: Schnellere Verfahren und strengere Regeln in Deutschland

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Gesetz reformiert Asylsystem: Schnellere Verfahren und strengere Regeln in Deutschland

Deutschland hat mit dem GEAS-Gesetz eine umfassende Reform seines Asylsystems auf den Weg gebracht. Die Änderungen umfassen neue Screening-Verfahren, beschleunigte Asylverfahren sowie strengere Regeln für bestimmte Bewerbergruppen. Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, zentrale Teile der Reform umzusetzen.

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Kern der Reform ist ein verpflichtendes Screening aller in Deutschland ankommenden Geflüchteten durch die Bundespolizei. Dabei werden die Personen registriert, fingerabgedruckt, ihre Identität überprüft und eine neu eingeführte Schutzbedarfsprüfung durchgeführt, um akute Hilfs- und Schutzbedürfnisse zu ermitteln. Solche systematischen Überprüfungen gab es bisher nicht.

Die Reform sieht zudem beschleunigte Verfahren für Asylsuchende aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent vor – das betrifft mehr als die Hälfte aller Fälle. Diese Antragsteller erhalten schneller Bescheid, wobei während eines Rechtsmittels kein automatischer Abschiebestopp mehr greift. Eine Abschiebung kann unmittelbar nach dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen.

Zusätzlich werden in einigen Bundesländern sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ eingerichtet. In diesen Einrichtungen ist die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und es gibt nur eine Grundversorgung – insbesondere für Personen, die nach der Dublin-Verordnung in andere EU-Staaten überstellt werden sollen. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt planen solche Zentren, während Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eine Teilnahme ablehnen.

Die Reform stärkt zwar den Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen, vor allem von Minderjährigen, die nun einen Anspruch auf Schulbesuch und Krankenversicherungsschutz haben. Gleichzeitig erlaubt das System aber auch, Leistungen zu kürzen oder Unterkünfte zu verweigern, wenn Dublin-Entscheidungen vorliegen – eine Praxis, die der Europäische Gerichtshof bereits für rechtswidrig erklärt hat.

Kritiker monieren, die Reform schaffe mit Grenzverfahren und Abkommen mit Drittstaaten mehrere parallele Systeme. Diese Komplexität drohe, die Asylverfahren zu verlangsamen und die Verwaltungskosten in die Höhe zu treiben.

Die GEAS-Reform verändert die Asylpraxis in Deutschland grundlegend: Neue Screening-Schritte, schnellere Abschiebungen und strengere Auflagen für bestimmte Antragsteller sind nun gültig. Während einige Bundesländer bereits mit der Umsetzung begonnen haben, lehnen andere bestimmte Maßnahmen ab.

Quelle