29 April 2026, 14:20

Gastronomie in Sachsen-Anhalt: Warum Terrassengebühren zwischen 52 und 1.163 Euro schwanken

Außensitzbereich mit Tischen, Sonnenschirmen und einigen Menschen vor dem gelben Gebäude der Deutschen Stuben Restaurant unter einem blauen und weißen Himmel.

Gastronomie in Sachsen-Anhalt: Warum Terrassengebühren zwischen 52 und 1.163 Euro schwanken

Gastronomiebetriebe in Sachsen-Anhalt zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außenbestuhlung – die Preisspanne reicht von 52 bis über 1.000 Euro

Eine neue Analyse zeigt: Die Kosten für Terrassennutzung variieren in den Städten Sachsen-Anhalts enorm. Je nach Standort zahlen Cafés und Restaurants zwischen nur 52 Euro und über 1.000 Euro für die Saison. Die Unterschiede verdeutlichen, wie stark lokale Vorschriften die Betriebskosten in der Gastronomie prägen.

Im Durchschnitt liegen die Gebühren in Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern bei 328 Euro für die Hauptsaison von Mai bis September. Doch einige Kommunen verlangen deutlich mehr: Spitzenreiter ist Wernigerode mit 1.163 Euro für einen Standardbetrieb – fast das Vierfache des Landesdurchschnitts. Dieser starke Anstieg geht auf eine Reform aus dem Jahr 2023 zurück, die nicht nur die Gebühren erhöhte, sondern auch einen Zusatzaufschlag für Betriebe am zentralen Marktplatz einführte.

Auch Quedlinburg (625 Euro), Halberstadt (500 Euro) und Stendal (500 Euro) liegen deutlich über dem Durchschnitt. Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) folgen mit 750 bzw. 700 Euro. Deutlich günstiger ist es dagegen in Dessau-Roßlau, Bernburg, Naumburg und Weißenfels, wo die Gebühren zwischen 125 und 128 Euro liegen.

Am unteren Ende der Skala findet sich Schönebeck mit nur 52 Euro, dicht gefolgt von Zeitz mit 56 Euro. Magdeburg bewegt sich im Mittelfeld mit 184 Euro. Insgesamt verlangen dreizehn Städte weniger als 251 Euro. Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – erheben überhaupt keine Gebühren für Außenbestuhlung.

Trotz der großen Unterschiede hätten sich Streichungen der Gebühren kaum auf die Haushalte der Städte aus. Die Einnahmen aus Terrassennutzung machen in der Regel weniger als 0,05 Prozent des gesamten kommunalen Haushalts aus.

Die große Preisspanne führt dazu, dass manche Gastronomen für dieselbe Leistung deutlich mehr zahlen als andere. Während hohe Abgaben wie in Wernigerode auf lokale politische Entscheidungen zurückgehen, zeigt die geringe finanzielle Bedeutung, dass Anpassungen ohne größere Folgen möglich wären. Die Daten belegen zudem, dass viele Städte Außenbestuhlung auch ganz ohne Gebühren regeln.

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