Familie kämpft gegen kommerzielle Nutzung ihres viralen Memes aus 2010
Emilia NeumannFamilie kämpft gegen kommerzielle Nutzung ihres viralen Memes aus 2010
Ein virales Meme aus dem Jahr 2010 hat eine juristische Auseinandersetzung über die unerlaubte kommerzielle Nutzung entfacht. Der Clip, in dem der fünfjährige Richi Schönbächler von einem Bagger fällt und sein Vater Hermann auf Schweizerdeutsch erschrocken ruft, wurde zu einem Internetphänomen mit über einer Million Aufrufen auf YouTube. Nun wehrt sich die Familie gegen die Verwendung des Ausschnitts auf Merchandise-Artikeln, in Musikstücken und bei Sportevents – und zwar ohne ihre Zustimmung.
Ursprünglich stammte das Meme aus der SRF-Dokumentationsreihe Auf und davon, die 2010 ausgestrahlt wurde. Die kurze Sequenz zeigte, wie der kleine Richi in Kanada von einem Bagger kippt, während sein Vater Hermann alarmiert schreit. Mit der Zeit entwickelte sich der Moment zu einem weitverbreiteten Meme, das zu inoffiziellen Fanartikeln wie Socken, Aufbügelmotiven und sogar einem Kinderbuch inspirierte.
Erstmals äußerte die Familie im März 2026 Bedenken und argumentierte, ihre Privatsphäre sei verletzt worden. Sie betonte, niemals der Vermarktung zugestimmt zu haben – weder für die kommerziellen Produkte noch für den Song Richi der Schweizer Band Stubete Gäng aus dem Jahr 2022, in dem Hermanns Ruf gesampelt wurde. Jahre lang hatte die Familie Medienaufmerksamkeit gemieden, um die Privatsphäre ihrer Kinder zu schützen.
Als Reaktion kündigte Stubete Gäng an, den Song ohne Hermanns Stimme neu aufzunehmen. Gleichzeitig stellte der Schweizer Eishockeyverband die Nutzung des "Richi"-Audios als Torhymne ein. Während die Schönbächlers die Persönlichkeitsrechte an ihrem Bild und ihrer Stimme behalten, liegen die Teilrechte am Originalmaterial bei SRF.
Der Streit wirft rechtliche und ethische Fragen zur zweckentfremdeten Verwendung privater Momente für kommerzielle Zwecke auf. Die Einwände der Familie haben bereits zu Veränderungen geführt: Sowohl der Eishockeyverband als auch Stubete Gäng passten ihre Praktiken an. Der Fall könnte weitere Debatten über Einwilligung und geistiges Eigentum bei viralem Content anstoßen.






