Ex-Schlachthof-Manager bestreitet Verkauf von unbrauchbarem Fleisch im Betrugsprozess

Schlachthof-Prozess: Angeklagter bestreitet Betrugsvorwfe - Ex-Schlachthof-Manager bestreitet Verkauf von unbrauchbarem Fleisch im Betrugsprozess
Ein ehemaliger Betriebsleiter eines Schlachthofs in Bad Iburg, der sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstößen gegen Lebensmittelsicherheitsvorschriften vor Gericht verantworten muss, bestreitet die Vorwürfe, ungeeignetes Fleisch verkauft zu haben. Der Angeklagte, dem vorgeworfen wird, sich durch die mutmaßlichen Machenschaften einen unrechtmäßigen Gewinn von etwa 378.000 Euro verschafft zu haben, behauptet, eine Absprache mit amtlichen Tierärzten getroffen zu haben, um die vorgeschriebene Lebendtierkontrolle zu umgehen. Der Prozess, dessen Urteil für den 11. November erwartet wird, dreht sich um Vorwürfe, wonach der Angeklagte 2018 Rindfleisch von über 100 Tieren ohne die gesetzlich vorgeschriebene tierärztliche Untersuchung verkauft haben soll. Verdeckt aufgenommene Videoaufnahmen aus jenem Jahr zeigen, wie alte, geschwächte und kranke Rinder im Betrieb misshandelt wurden. Vier Tierärzte – darunter Dr. Ann-Kathrin Büscher, Dr. Bernd Höcker, Dr. Ulrich Eilers und Dr. Martin Schulte – sollen als Zeugen aussagen. Der Landkreis Osnabrück verfügte nach Bekanntwerden der Vorfälle die Schließung der Anlage. 2022 wurde der Angeklagte bereits wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch sein Handeln die öffentliche Gesundheit gefährdet und dabei erhebliche finanzielle Vorteile erlangt zu haben. Der Angeklagte beteuert weiterhin seine Unschuld und wartet auf das Urteil am 11. November. Bei einer Verurteilung drohen ihm Haftstrafen und Geldbußen. Der Prozess hat erneut Fragen zur Sicherheit der Lebensmittelkette und zur Notwendigkeit strenger tierärztlicher Kontrollen aufgeworfen.

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