22 April 2026, 20:19

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – doch der Streit bleibt

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon an einem Podium, mit einem Banner dahinter und einer Menge davor.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt – doch der Streit bleibt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Beleidigung gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen es um Hamado Dipama ging – einen professionellen Antidiskriminierungsberater und Mitglied des BR-Rundfunkrats. Müller begrüßte die Entscheidung, kritisierte jedoch die emotionale Belastung durch das juristische Verfahren.

Der Streit begann Mitte März, als Müller über Vorwürfe wegen "angeblich rassistischer Äußerungen" in seinen Posts informiert wurde. Einer der Beiträge bezog sich auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post der Bildungsplattform Afrokratie, die weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnete, bevor die Formulierung geändert wurde. Der andere Post hinterfragte Dipamas Flüchtlingsstatus und verwies darauf, dass er 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Machthabers Blaise Compaoré aus München geflohen war.

Müller ließ sich von der Kanzlei Hoecker anwaltlich vertreten, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Eine Notfall-Spendenkampagne brachte zudem 15.000 Euro für seine Prozesskosten ein. Während des Verfahrens beschrieb er die Ermittlungen als emotional zermürbend und wies auf die ungleiche Belastung hin, der sich Angeklagte in Beleidigungsklagen ausgesetzt sehen.

Dipama hingegen verfolgte ähnliche Klagen gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo. Die Einstellung des Verfahrens gegen Müller beendet nun dieses Kapitel des Konflikts. Mit dem Abschluss der Ermittlungen kann Müller seine Arbeit ohne rechtliche Bedrohung fortsetzen. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Beschuldigte in Beleidigungsklagen stehen – insbesondere bei der Bewältigung von Prozesskosten und psychischem Druck. Dipamas weitere juristische Schritte gegen andere Medienhäuser bleiben derweil anhängig.

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