19 March 2026, 18:16

Einbrecher-Trio nach monatelanger Fahndung im Landkreis Oldenburg gefasst

Zwei Polizeiwagen nebeneinander auf einem Parkplatz geparkt, mit einer Wandtafel im Hintergrund.

Einbrecher-Trio nach monatelanger Fahndung im Landkreis Oldenburg gefasst

Drei Männer im Alter von 25, 32 und 34 Jahren wurden am 17. März 2026 während eines Einbruchs im Landkreis Oldenburg festgenommen. Einen Tag später ordnete ein Richter des Amtsgerichts Verden ihre Untersuchungshaft an. Die Polizei vermutet, dass das Trio mit einer ganzen Serie von Einbrüchen in Niedersachsen in Verbindung stehen könnte.

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Die Festnahmen erfolgten nach monatelangen gemeinsamen Ermittlungen der Kriminalinspektionen Heidekreis und Rotenburg in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Verden. Beamte nahmen die Verdächtigen während eines Wohnungseinbruchs auf frischer Tat fest, woraufhin umgehend Durchsuchungen in Bremerhaven, Oldenburg und Schiffdorf durchgeführt wurden. Dabei wurden weitere Beweismittel sichergestellt, die sie mit zusätzlichen Straftaten in Verbindung bringen.

Bisher konzentriert sich das Gerichtsverfahren auf Einbrüche in Eystrup und Nienburg, an denen zwei der Beschuldigten – E.S. (31) und S.W. (33) – beteiligt gewesen sein sollen. Obwohl die Ermittlungen noch laufen, wurden bisher keine weiteren Städte oder Landkreise in Niedersachsen offiziell mit der Gruppe in Verbindung gebracht. Dennoch prüfen die Behörden noch, ob das Trio auch für Wohnungseinbrüche in anderen Regionen verantwortlich sein könnte.

In separaten Berichten werden unabhängige Einbruchsfälle in Hessisch Oldendorf, Syke, Weyhe, Stuhr und Wolfenbüttel beschrieben, die jedoch nicht mit den festgenommenen Verdächtigen zusammenhängen.

Die drei Männer bleiben weiterhin in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen ausgeweitet werden. Die Polizei wertet weiterhin Beweismaterial aus, um zu klären, ob die Gruppe über die bestätigten Fälle in Eystrup und Nienburg hinaus weitere Einbrüche begangen hat. Der Ausgang der laufenden Untersuchungen wird entscheiden, ob zusätzliche Anklagepunkte gegen sie erhoben werden.

Quelle