Ehegattensplitting 2026: So sparen Paare mit ungleichen Einkommen Steuern
Mila VoigtEhegattensplitting 2026: So sparen Paare mit ungleichen Einkommen Steuern
Ehepaare in Deutschland können durch gemeinsame Veranlagung Steuern sparen
Verheiratete Paare in Deutschland können ihre Steuerlast senken, indem sie eine Zusammenveranlagung wählen und vom Ehegattensplitting profitieren. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet und anschließend hälftig aufgeteilt, um die Steuer zu berechnen. Je größer der Verdienstunterschied zwischen den Eheleuten ist, desto höher fällt die mögliche Ersparnis aus.
Das System funktioniert, indem der Grundfreibetrag für verheiratete Paare verdoppelt wird. 2026 steigt dieser Freibetrag auf 12.348 Euro pro Person, sodass ein Ehepaar bis zu 24.696 Euro verdienen kann, ohne Steuern zahlen zu müssen. Selbst wenn ein Partner kaum oder gar nichts verdient, gilt der volle Freibetrag.
Da das deutsche Steuersystem progressiv ausgestaltet ist, führt die Einkommensaufteilung oft zu einer geringeren Gesamtsteuerlast. Ein Beispiel: Ein Paar mit einem Vollzeitverdiener (50.000 Euro) und einem Teilzeitverdiener (10.000 Euro) sparte 2025 durch die gemeinsame Veranlagung 2.085 Euro, wie Berechnungen des Verbraucherportals Finanztip zeigen. Verdienen beide Partner jedoch gleich viel, bringt das Ehegattensplitting keinen steuerlichen Vorteil.
Die Ersparnis steigt mit höherem Gesamteinkommen und größeren Gehaltsunterschieden. Ein Paar mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro – bei dem ein Partner nichts verdient – könnte sein zu versteuerndes Einkommen nach Abzug des doppelten Freibetrags auf 47.652 Euro drücken. Die genaue Ersparnis in Euro hängt von den individuellen Umständen ab, doch der Steuervorteil ist besonders für Paare mit ungleichen Einkommen deutlich.
Das Ehegattensplitting bietet verheirateten Paaren eine Möglichkeit, ihre Steuerlast zu verringern – vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Das System nutzt die progressive Steuerprogression und den verdoppelten Grundfreibetrag für gemeinsam Veranlagte. Bei ähnlichen Einkommen bringt die Methode jedoch keinen finanziellen Vorteil.






