DAK Gesundheit verschärft MwSt-Regeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK Gesundheit gibt neue Richtlinien für Apotheken zu Preisen und Mehrwertsteuer-Angaben heraus
Ab dem 1. Mai 2026 drohen bei falschen Angaben Ablehnungen und Abrechnungsstreitigkeiten. Die Krankenkasse ruft Apotheken dazu auf, die aktualisierten Vorgaben einzuhalten, um Komplikationen zu vermeiden.
Nach den neuen Regeln müssen Apotheken bei der elektronischen Kostenvoranschlagseinreichung den Nettopreis – ohne Mehrwertsteuer – angeben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn bereits ein vertraglich vereinbarter Bruttopreis vorliegt. Zusätzlich ist der korrekte Mehrwertsteuer-Hinweis anzugeben, in der Regel als "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)" gekennzeichnet.
Für die automatisierte Abrechnung muss der Mehrwertsteuer-Hinweis als numerischer Code übermittelt werden: "1" steht für den vollen Steuersatz, "2" für den ermäßigten Satz. Liegt ein vertraglicher Bruttopreis vor oder greift eine Steuerbefreiung, entfällt die Angabe des MwSt-Hinweises. Dennoch müssen Apotheken in ihrer MwSt-Meldung den Vermerk "Keine MwSt" verwenden.
Die DAK Gesundheit betont, dass Verstöße gegen diese Richtlinien Konsequenzen haben werden. Ab dem kommenden Jahr können fehlerhafte Einreichungen zu abgelehnten Forderungen und Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen.
Ziel der Änderungen ist es, die Abrechnungsgenauigkeit zwischen Apotheken und der Krankenkasse zu verbessern. Apotheken müssen nun sicherstellen, dass ihre Systeme bis zum Stichtag im Mai 2026 an die aktualisierten MwSt- und Preisvorgaben angepasst sind. Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle Einbußen und administrative Rückschläge.






