29 April 2026, 12:15

CO₂-Betäubung in Schlachthöfen: Prozess endet mit brisanten Fragen zu Tierschutz und Pressefreiheit

Eine handgezeichnete Papierzeichnung, die eine Gruppe von Menschen und Tieren vor einem Gebäude mit Fenstern und einer Laterne zeigt und unten den Titel "Erste Stufe der Grausamkeit" trägt.

CO₂-Betäubung in Schlachthöfen: Prozess endet mit brisanten Fragen zu Tierschutz und Pressefreiheit

Ein aufsehenerregender Prozess in Oldenburg ist zu Ende gegangen, im Mittelpunkt stand die umstrittene Praxis der CO₂-Betäubung in Schlachthöfen. Der Fall warf zudem Fragen zur Pressefreiheit und zum Recht auf Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials auf. Vor dem Gericht versammelten sich rund 120 Demonstranten, die gegen die Methode bei der Tierverarbeitung protestierten.

Im Prozess wurde die Verwendung von Kohlendioxid zur Betäubung von Schweinen vor der Schlachtung untersucht – eine Praxis, die seit 2004 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kritisiert wird. Die im Gericht gezeigten Aufnahmen dokumentierten, wie Tiere in einem dunklen Schacht mit hoher CO₂-Konzentration das Bewusstsein verlieren – ein Vorgang, der allein im Schlachthof Lohne wöchentlich bei 15.000 Schweinen wiederholt wird. Das von der Tierschutzorganisation Ariwa veröffentlichte Video nannte zwar keinen Fleischproduzenten, sollte aber die Routinehaftigkeit der Methode aufdecken.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Richter Norbert Holtmeyer wies Vorwürfe zurück, es handele sich um bloßen Sensationalismus, und betonte, das Gericht sehe dies anders. Unterdessen argumentierte Zoe Mayer, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen, die Fleischindustrie zeige mit der Verfolgung von Aktivisten, dass ihr die Unterdrückung von Enthüllungen wichtiger sei als die Bekämpfung von Tierleid.

Während der Verhandlung war zu sehen, wie Nikolaus Brand, Betreiber des Schlachthofs Lohne, der Angeklagten Anna Schubert die Hand schüttelte. Vor dem Gerichtsgebäude forderten Demonstranten – begleitet von vier Trommlern, die Bassdrums, Snares, Toms und Hi-Hats spielten – ein Ende der CO₂-Betäubung.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer schlug als Lösung eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Mayer warnte jedoch, dass ohne öffentlichen Zugang zu den Aufnahmen eine solche Maßnahme keine Transparenz garantieren würde.

Der Prozess machte die Spannungen zwischen Tierschutzaktivismus, Pressefreiheit und Industriepraktiken deutlich. Während das Gericht die Rechtmäßigkeit der Videoverbreitung prüfte, dauert die öffentliche Debatte über CO₂-Betäubung und Transparenz in Schlachthöfen an. Das Urteil könnte künftige Regelungen sowohl zum Tierschutz als auch zu den Rechten von Whistleblowern beeinflussen.

Quelle