Bundesregierung wehrt Asylsuchende ab – trotz interner Warnungen vor Rechtsbruch
Leni SchröderBundesregierung wehrt Asylsuchende ab – trotz interner Warnungen vor Rechtsbruch
Deutschlands umstrittene Praxis: Asylsuchende werden an der Grenze abgewiesen – trotz interner Bedenken
Die Praxis der Bundesregierung, Asylbewerber an der Grenze abzulehnen, steht massiv in der Kritik – selbst aus den eigenen Reihen. Über 1.300 Seiten interner Dokumente belegen, dass Beamte die Maßnahme für rechtlich fragwürdig und politisch riskant halten. Trotz wiederholter Warnungen trieb Innenminister Alexander Dobrindt die Anweisung im Mai 2025 voran.
Am 7. Mai 2025 unterzeichnete Dobrindt einen Erlass, der Grenzbehörden ermächtigt, Schutzsuchende abzuweisen. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Menschen trotz Asylgesuchs an der Einreise gehindert. Der Schritt folgte monatelangen internen Diskussionen, in denen die Abteilung B 2 des Ministeriums immer wieder auf rechtliche und politische Risiken hinwies.
Ein Rechtsgutachten vom März 2025 stellte infrage, ob die Regelung einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) standhalten würde. Bisher hatte noch kein EU-Land mit ähnlichen Argumenten vor dem Gericht Erfolg gehabt. Beamte wiesen zudem darauf hin, dass Deutschland eine extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit nachweisen müsste – ein Beweis, den weder ein Bundesland noch eine Kommune erbringen konnte.
Ein Beamter bezeichnete die Praxis als "potenziell giftig" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar". Ein weiteres Ministeriumsdokument betonte, dass Bund und Länder eine Krise belegen müssten – doch solche Nachweise fehlen bis heute. Das Ministerium schätzte, dass ein mögliches Verfahren vor dem EuGH mindestens neun Monate dauern würde.
Trotz der eigenen Einschätzung, dass die Maßnahme rechtlich angreifbar ist, bleibt sie in Kraft. Die über 1.300 Seiten internen Materials offenbaren tiefe Zweifel an ihrer Haltbarkeit. Ohne Belege für eine Krise der öffentlichen Ordnung drohen der Regierung langwierige juristische Auseinandersetzungen.






