BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

BSG: Betreuung französischer Schwiegereltern wird nicht in der Rente berücksichtigt - BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente
BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente
- Dezember 2025, 12:07 Uhr
Ein Deutscher, der sich in Deutschland um seine französischen Schwiegereltern gekümmert hat, erhält dafür keine Rentenansprüche. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass Pflegepersonen keinen Anspruch auf solche Leistungen haben, wenn die Gepflegten in einem anderen EU-Land sozialversichert sind. Die am Freitag veröffentlichte Entscheidung bestätigt frühere Ablehnungen durch deutsche Behörden.
Betroffen ist ein Einwohner aus Rheinland-Pfalz, der sich um seine französischen Schwiegereltern kümmerte, die beide eine französische Rente bezogen und vollständig über das französische Kranken- und Pflegeversicherungssystem abgesichert waren. Nach deutschem Recht können Pflegepersonen zwar Rentenbeiträge geltend machen, doch diese Ansprüchen sind an die Pflegeversicherung der gepflegten Person geknüpft – nicht an den Status des Pflegenden.
Das Urteil setzt klare Grenzen für grenzüberschreitende Pflegefälle innerhalb der EU. Pflegepersonen in Deutschland haben nur dann Anspruch auf Rentenbeiträge, wenn die von ihnen betreute Person im deutschen System versichert ist. Bei Versicherungsschutz in einem anderen Land bleiben Leistungen wie Rentenansprüche außerhalb der deutschen Zuständigkeit.

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