24 February 2026, 22:56

Brückenersatz an der B188: Enteignung für Ferienhausgrundstück nötig

Eine alte Buchseite mit detaillierten Zeichnungen und Texten zum Bau einer Brücke über einen Fluss und eines Damms.

Brückenersatz an der B188: Enteignung für Ferienhausgrundstück nötig

Die Pläne zum Ersatz zweier Brücken entlang der Bundesstraße B188 bei Brenneckenbrück werden seit Jahren vorbereitet. Das Vorhaben erfordert nun die Enteignung von Privatgrund, wie ein im Oktober 2021 erlassener, rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss bestätigt.

Betroffen ist ein Grundstück des ehemaligen Gasthauses Zum Wiesengrund, das derzeit als Ferienunterkunft vermietet wird. Die Behörde begründet den Eingriff in das Privateigentum mit dringenden verkehrssicherheitstechnischen Bedenken und argumentiert, dass das öffentliche Interesse die Einwände des Eigentümers überwiegt.

Um die Brückenneubauten – die an ihren bisherigen Standorten errichtet werden – zu ermöglichen, muss zunächst eine temporäre nördliche Umgehungsstraße gebaut werden. Dafür wird ein Teil des Privatgrundstücks benötigt. Zwar ist eine Entschädigung vorgesehen, deren genaue Höhe wird jedoch erst später in einem separaten Bewertungs- oder Enteignungsverfahren festgesetzt.

Weitere Vorbereitungsarbeiten sind für 2023 geplant, ein konkreter Baubeginn steht jedoch noch nicht fest. Laut Behörde sind zusätzliche Abstimmungen und Vorbereitungsschritte nötig, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

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Das Enteignungsverfahren wird im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen durchgeführt, um das Projekt voranzutreiben. Die Grundstückseigentümer erhalten eine Entschädigung, deren endgültige Höhe noch nicht festgelegt wurde. Mit dem Brückenersatz sollen langjährige Probleme der Verkehrssicherheit entlang der B188 behoben werden.