Brandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus
Emilia NeumannBrandenburger Landtagsabgeordnete setzen Gehaltserhöhung für 2027 weitgehend aus
Abgeordnete des Brandenburger Landtages haben beschlossen, den Großteil der für 2027 geplanten Erhöhung ihrer Grundentschädigung auszusetzen. Die Entscheidung folgt Forderungen der Oppositionsfraktionen, die eine vollständige Einfrierung der Anpassung gefordert hatten. Durch den Schritt sollen rund 700.000 Euro im Haushalt des Parlaments eingespart werden.
Die Oppositionsparteien AfD und BSW hatten zunächst eine komplette Aussetzung jeglicher Erhöhung für das kommende Jahr gefordert. Die BSW-Fraktion verlangte dabei ausdrücklich, sowohl die Grundentschädigung als auch deren Bestandteile einzufrieren.
Nach den aktuellen Regelungen passen sich die Bezüge automatisch an, wobei die Erhöhung auf maximal 3,5 Prozent gedeckelt ist. Ohne Änderungen hätten die Abgeordneten eine monatliche Steigerung ihrer Bezüge um 580 Euro erhalten. Durch die Obergrenze wäre der Anstieg auf 424 Euro begrenzt gewesen. Die Wahlkreiszulage und die Rentenbeiträge bleiben von der Entscheidung unberührt.
Die AfD schlug vor, die Anpassungen nur noch alle zwei Jahre und in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung vorzunehmen. In den vergangenen Jahren gab es nicht jährlich Erhöhungen – so blieben die Bezüge 2021 und 2022 während der Pandemie unverändert.
Die Aussetzung des Großteil der geplanten Erhöhung wird nun wie beschlossen umgesetzt. Der automatische Anpassungsmechanismus mit der 3,5-Prozent-Obergrenze bleibt im Übrigen unverändert. Die Einsparungen werden den Haushalt des Landtages um etwa 700.000 Euro entlasten.






