Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue endgültig
Emma BeckerBrandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue endgültig
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind endgültig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das Urteil der Vorinstanz und wies damit ihre Klage endgültig ab.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Männer bereits nach Hinweisen von Ausbildern und Mitanwärtern vom Dienst suspendiert. Zeugenaussagen belegten eindeutig, dass beide verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt hatten, was ihre Eignung für den öffentlichen Dienst infrage stellte.
Die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands ist für alle Beamten gesetzlich vorgeschrieben. Das Grundgesetz verlangt eine aktive Unterstützung der verfassungsmäßigen Werte – selbst begründete Zweifel an der Haltung eines Einzelnen können zur Entlassung führen. Als Anwärter auf Probe konnten sie jederzeit entfernt werden, falls sie als ungeeignet eingestuft wurden.
Das Gerichtsurteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Die Entscheidung bestätigt, dass ihr Verhalten die Entlassung nach Beamtenrecht rechtfertigte.
Der Fall unterstreicht die strengen Maßstäbe für Polizeibeamte in Deutschland. Verfassungstreue bleibt für alle im öffentlichen Dienst unverhandelbar. Beide ehemaligen Anwärter dürfen ihre Ausbildung nicht fortsetzen und können sich auch nicht erneut bewerben.






