Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Mila VoigtBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei ETA-Antrag für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem Betrugsversuch, bei dem es fast 240 Euro an eine gefälschte Website für Reisegenehmigungen verloren hätte. Die beiden hatten vor, eine elektronische Reiseerlaubnis (ETA) für das Vereinigte Königreich zu beantragen, bemerkten jedoch kurz vor Abschluss der Zahlung, dass etwas nicht stimmte.
Der Vorfall veranlasste sie, am 13. März 2026 eine Online-Anzeige bei der Polizei zu erstatten, nachdem ihnen während des Prozesses mehrere Warnsignale aufgefallen waren.
Das Paar begann den Antrag mit einer Online-Suche nach der ETA. Dabei stießen sie auf eine Website, die seriös wirkte, und gaben ihre persönlichen Daten ein – einschließlich der Kreditkarteninformationen. Erst als auf der Zahlungsseite ein Betrag von rund 240 Euro angezeigt wurde, wurden sie misstrauisch.
Die tatsächlichen Kosten für eine ETA belaufen sich auf 18,50 Euro pro Person. Als ihnen klar wurde, dass es sich bei dem überhöhten Preis um einen Betrugsversuch handelte, brachen sie die Transaktion ab und annullierten den Antrag. Die Behörden bestätigten später, dass alle ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung eingereicht werden müssen: https://www.gov.uk/eta.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende vor betrügerischen Websites. Tipps zum Erkennen solcher Fake-Seiten finden sich unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Ihr Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, vor der Eingabe sensibler Daten die Offizialität einer Website zu überprüfen. Polizei und Verbraucherschützer raten Reisenden nachdrücklich, ausschließlich das offizielle ETA-Portal der britischen Regierung zu nutzen.






