Betrügerische Bußgeld-Forderungen erschüttern Besitzer von Balkon-Solaranlagen
Emma BeckerBetrügerische Bußgeld-Forderungen erschüttern Besitzer von Balkon-Solaranlagen
Betrügerische Schreiben im Namen der Bundesnetzagentur zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab
Gefälschte Briefe, die angeblich von der deutschen Bundesnetzagentur stammen, gehen derzeit an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen, sogenannten „Balkon-Solaranlagen“. Die falschen Benachrichtigungen fordern die Empfänger zur Zahlung eines Bußgelds auf und drohen mit deutlich höheren Strafen, falls die Summe nicht innerhalb von zwei Wochen beglichen wird. Die Behörden warnen nun ausdrücklich davor, auf diese Betrugsversuche hereinzufallen, und raten, die Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen.
In den täuschend echt wirkenden Schreiben wird den Adressaten vorgeworfen, ihre Balkon-PV-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Es wird eine Strafe in Höhe von 41,60 Euro verlangt – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine Erhöhung auf 208 Euro. Zudem werden die Besitzer fälschlicherweise aufgefordert, ihre Anlagen umgehend zu registrieren und jährlich einen EEG-Bericht (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vorzulegen.
Mehrere Ungereimtheiten entlarven den Schwindel: Die Absenderadresse stimmt nicht mit dem tatsächlichen Standort der Bundesnetzagentur in Bonn überein. Die angegebenen Telefonnummern enthalten falsche Vorwahlen (0229 und 0223), die es für die Stadt nicht gibt. Auch die E-Mail-Adresse [email protected] steht in keinem Zusammenhang mit der offiziellen Behörde.
Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass es sich um Fälschungen handelt. Zwar müssen Balkon-Solaranlagen tatsächlich innerhalb eines Monats nach Installation im Marktstammdatenregister gemeldet werden – die Behörde verschickt jedoch keine Zahlungsaufforderungen auf diesem Weg. Bei versäumter Anmeldung können zwar Bußgelder fällig werden, doch der Prozess läuft ausschließlich über offizielle Kanäle und nicht über unaufgeforderte Post.
Empfänger der betrügerischen Schreiben sollten diese unverzüglich löschen und keine Zahlungen leisten. Die Bundesnetzagentur rät Betroffenen, Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Polizei zu erstatten. Die korrekte Registrierung der Solaranlagen muss weiterhin über das offizielle Marktstammdatenregister erfolgen.






