Betrug mit Döner Kebap: Gericht verurteilt Imbissbesitzer wegen falscher Fleischangaben

Betrug mit Döner Kebap: Gericht verurteilt Imbissbesitzer wegen falscher Fleischangaben
Das Landgericht Hannover hat einen 52-jährigen Mann wegen irreführender Kennzeichnung von Fleisch verurteilt, das als "Döner Kebap" verkauft wurde. Die türkische Organisation hat ihren Antrag an die EU, Döner als "garantierte traditionelle Spezialität" anzuerkennen, nach einem langjährigen Streit mit Deutschland zurückgezogen.
Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, Fleisch verkauft zu haben, das nicht den gesetzlichen Anforderungen für einen Döner Kebap entsprach. In Deutschland muss ein Döner hauptsächlich aus Rind-, Kalb-, Lamm- oder Schaffleisch bestehen, wobei der Anteil an Hackfleisch höchstens 60 Prozent betragen darf. Lebensmittelkontrolleure hatten diese Mängel bei Inspektionen im September und November 2023 festgestellt.
Das Gericht urteilte, dass seine Werbung täuschend war. Auf Speisekarten und Flyern wurde der tatsächliche Fleischgehalt nicht korrekt wiedergegeben, sodass die Voraussetzungen für die Bezeichnung "Döner Kebap" nicht erfüllt waren. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, gegen die Höhe der Strafe kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.
Unterdessen hatte der Internationale Döner-Verband beantragt, Döner in die EU-Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" aufzunehmen. Dies hätte die Verwendung von Kalb-, Jungrind- und Putenfleisch in der Döner-Herstellung in Deutschland eingeschränkt. Nach einem fast dreieinhalb Jahre andauernden Streit hat die türkische Organisation den EU-Antragsprozess jedoch kürzlich verlassen.
Die Verurteilung unterstreicht die Bedeutung korrekter Kennzeichnung und Einhaltung von Standards in der Lebensmittelbranche. Der Rückzug des EU-Antrags deutet auf eine Beilegung der anhaltenden Debatte über die Zusammensetzung von Döner Kebap hin.

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