Berliner Gericht verbietet Apotheken Kooperationen mit fragwürdigen Online-Plattformen
Mila VoigtBerliner Gericht verbietet Apotheken Kooperationen mit fragwürdigen Online-Plattformen
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken für rechtswidrige Werbung haften, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Der Richterspruch folgt auf einen Fall rund um den Dienst DoktorABC, der Patienten nach dem Ausfüllen eines Fragebogens gezielt an bestimmte Apotheken vermittelt. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) warnt, dass Apotheken bei Fortführung solcher Kooperationen mit rechtlichen Konsequenzen und sogar dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen müssen.
Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten in Richtung bestimmter Apotheken lenken. Diese Praxis untergräbt das Prinzip der freien Apothekenwahl, das sicherstellt, dass Patienten ihre Rezepte in jeder beliebigen Apotheke einlösen können.
Zudem entschied das Gericht, dass Werbung für Arzneimittel – selbst wenn sie sich auf allgemeine Beschwerden und nicht auf spezifische Medikamente bezieht – als unzulässige Bewerbung gilt. Das Urteil steht im Einklang mit einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, die bestätigte, dass Werbeverbote sowohl für namentlich genannte Arzneimittel als auch für größere Medikamentenkategorien gelten.
Die AKNR betonte, dass Apotheken für solche Verstöße unabhängig davon zur Verantwortung gezogen werden, ob sie die Plattformen selbst betreiben. Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der Kammer, erklärte, der Richterspruch setze ein wichtiges Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland.
Zuvor war das Landgericht Frankfurt in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer anderen Einschätzung der Praktiken von DoktorABC gelangt. Die Rechtsabteilung der AKNR wird das aktuelle Urteil nun jedoch detailliert prüfen und weitere Schritte einleiten, um gegen illegale Geschäftsmodelle in der Branche vorzugehen.
Die Entscheidung unterstreicht, dass Apotheken Partnerschaften mit Plattformen meiden müssen, die die Patientenwahl beeinflussen oder Arzneimittel unrechtmäßig bewerben. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Schritte und der Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR machte deutlich, dass sie weiterhin Fälle verfolgen wird, um diese Standards durchzusetzen.






