Bauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war

Admin User
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Landwirtschaftlicher Hof mit Bäumen oben auf dem Bild.

Bauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war

Ein Landwirt ist mit seinem Versuch gescheitert, EU-Agrarsubventionen für seinen Weihnachtsbaum-Anbau zu erhalten – nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob Flächen für den Anbau von Weihnachtsbäumen nach den Subventionsregeln als landwirtschaftlich genutzt gelten. Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klage schließlich ab.

Der Streit begann, als der Landwirt Direktzahlungen im Rahmen des Basisprämienregimes für 161 Hektar Land beantragte. Die Behörde bewilligte die Subventionen jedoch nur für 122 Hektar und schloss 39,37 Hektar mit Weihnachtsbaumkulturen aus. Die Beamten begründeten dies damit, dass die Bäume weder die Kriterien für Dauerkulturen noch für andere landwirtschaftliche Nutzungen erfüllten.

Der Landwirt focht die Entscheidung vor Gericht an, doch das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Die Richter urteilten, dass Weihnachtsbäume nicht in Baumschulen angebaut werden, weder als Niederwald noch als Kurzumtriebsplantagen gelten und es an den wiederkehrenden Ernten fehle, wie sie für landwirtschaftliche Flächen typisch sind.

Auch die Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos. Später bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die vorherigen Urteile und stellte fest, dass mit Weihnachtsbäumen bestellte Flächen nicht unter die gesetzliche Definition von landwirtschaftlicher Nutzfläche nach den einschlägigen EU-Verordnungen fallen.

Die endgültigen Entscheidungen bedeuten, dass der Landwirt für die umstrittenen 39 Hektar keine Subventionen erhält. Die Urteile schaffen einen Präzedenzfall, wonach der Weihnachtsbaum-Anbau unter den aktuellen EU-Programmen nicht für landwirtschaftliche Förderung infrage kommt. Der Fall ist damit ohne weitere Rechtsmittel für den Antragsteller abgeschlossen.