Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor
Emilia NeumannAutor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor
Ein deutscher Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall, der auf Grundlage von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs verhandelt wurde, warf Fragen nach der Meinungsfreiheit und der rechtlichen Fairness auf. Trotz des Erfolgs warnt der Autor, dass ähnliche Anklagen weiterhin normale Bürger treffen könnten.
Die Probleme begannen vor vier Jahren, als der Schriftsteller den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet beleidigte. Die Nachricht blieb zunächst unbeachtet, tauchte aber ein Jahr später wieder auf. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage nach Paragraf 188 mit der Begründung, der Tweet habe Amthors öffentliche Aufgaben „erheblich behindert“.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – ein Verfahren, das eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung ermöglicht. Solche Bescheide hängen oft davon ab, wie einzelne Gerichte das Gesetz auslegen, was zu uneinheitlichen Urteilen führt. Der Fall landete schließlich vor Gericht, wo der Autor freigesprochen wurde.
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte Paragraf 188 bereits zuvor kritisiert, da er die freie Meinungsäußerung einschränke. Der Autor, der selbst als Kommunalpolitiker Hass erfahren hat, argumentiert, das Gesetz richte mehr Schaden als Nutzen an. Statt Politiker zu schützen, schüre es seiner Meinung nach weiteren Hass, indem es kleine Streitigkeiten zu juristischen Auseinandersetzungen eskalieren lasse.
Nun fordert der Schriftsteller eine Reform – oder sogar die Abschaffung – von Paragraf 188. Er fürchtet, dass zwar er einer Verurteilung entgangen sei, andere ohne juristische Mittel jedoch weniger Glück haben könnten. Das Urteil in diesem Fall schafft keinen verbindlichen Präzedenzfall, sodass das Gesetz unverändert bleibt. Der Fall des Autors zeigt, wie Strafbefehle Äußerungen ohne vollständige gerichtliche Prüfung bestrafen können. Vorerst bleibt Paragraf 188 in Kraft, während Kritiker die Abgeordneten auffordern, seine Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit neu zu bewerten.






