13 March 2026, 16:38

Asse-Endlager: Atommüll-Bergung ohne Zeitplan aufgegeben – und jetzt?

Ein rotes und weißes Schild mit einem nach rechts zeigenden Pfeil und "Keine Wiederverwertung" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund.

Verwaiste Kernkraftwerks-Endlager Asse - Beginn der Bergung verschoben - Asse-Endlager: Atommüll-Bergung ohne Zeitplan aufgegeben – und jetzt?

Pläne zur Bergung von Atommüll aus dem Endlager Asse werden ohne neuen Zeitplan aufgegeben

Die Pläne zur Rückholung radioaktiver Abfälle aus dem deutschen Endlager Asse sind ohne neuen Starttermin aufgegeben worden. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) machte anhaltende Unsicherheiten für die Verzögerung verantwortlich. In der Anlage lagern rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll, die seit den 1960er- und 1970er-Jahren unter Tage eingelagert wurden.

2020 hatte die BGE einen Zeitplan vorgelegt, der die Bergung der Abfälle ab 2033 vorsah – mit vorläufigen Kosten von über drei Milliarden Euro. Doch dem Plan fehlte eine detaillierte technische und logistische Grundlage. Viele der zugrundeliegenden Annahmen haben sich inzwischen als überholt oder zu optimistisch erwiesen.

Da das Bergwerk Asse instabil ist, muss der Atommüll geborgen werden, und ein Bundesgesetz schreibt die umgehende Stilllegung der Anlage vor. Doch das ursprüngliche Konzept von 2020 berücksichtigte technische Herausforderungen nicht ausreichend, was schließlich zu seinem Scheitern führte. Die Verantwortung liegt nun beim Bundesumweltministerium (BMUV), das die Finanzierung und Entscheidungsfindung steuert.

Die BGE, die für die Bergungsarbeiten zuständig ist, hat keinen neuen Zeitplan vorgelegt. Eine Aktualisierung des Standes wird im April erwartet. Unterdessen könnten die Gesamtkosten für Bergung und Stilllegung zehn Milliarden Euro übersteigen – getragen vom Bund, nachdem der ursprüngliche Betreiber, die DBE, von der Haftung entbunden wurde.

Die unbestimmte Verzögerung bedeutet, dass die 126.000 Fässer mit radioaktivem Abfall auf absehbare Zeit unter der Erde bleiben. Ohne überarbeiteten Plan ruht das Stilllegungsverfahren. Der nächste Bericht der BGE im April könnte zeigen, ob ein neuer Zeitrahmen möglich ist.

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