Alleinerziehende Mutter kämpft gegen Zwangsräumung und fordert wohnungsgerechte Unterbringung in Göttingen

Beendigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Alleinerziehende Mutter kämpft gegen Zwangsräumung und fordert wohnungsgerechte Unterbringung in Göttingen
36-jährige Alleinerziehende in Göttingen klagt gegen Vermieter und Stadt Eine 36-jährige alleinerziehende Mutter von vier Kindern in Göttingen geht rechtlich gegen ihren Vermieter und die Stadt vor. Sie fordert die Feststellung der Unbewohnbarkeit ihrer Wohnung, die Wiederherstellung der Heizung, eine Mietminderung um 100 Prozent sowie die Bereitstellung einer Notunterkunft. Die Mieterin, die mit ihren Kindern in einer beengten Zweizimmerwohnung lebt, erhielt eine fristlose Kündigung – die ihre Anwältin als rechtswidrig zurückweist. Die namentlich nicht genannte Mieterin leidet seit Langem unter unwürdigen Wohnverhältnissen. Sie hat bereits Beschwerden wegen fehlender Heizung eingereicht und verklagt nun die Eigentümer, die Hausverwaltung sowie die Stadt. Die Kündigung wird mit ausstehenden Nebenkosten und der Begründung begründet, die Wohnung sei für fünf Personen zu klein. Ihre Anwältin hält die Kündigung jedoch für "offensichtlich rechtswidrig" und "lächerlich" – mit Verweis auf deutsche Vorschriften zu Mindestwohnflächen für Kinder. Die Stadt Göttingen begrüßt den Rechtsweg der Mieterin und verweist auf das laufende verwaltungsgerichtliche Verfahren zu ihrem Antrag auf Notunterkunft. Ihr Anwaltsteam hofft, dass erfolgreiche Klagen auch anderen Bewohnern des Hochhauses zugutekommen und die Lebensbedingungen vieler verbessern könnten. Die Frau, die notfalls in eine Obdachlosenunterkunft ziehen will, kämpft entschlossen für bessere Wohnverhältnisse für sich und ihre Kinder. Stadt und Anwälte arbeiten gemeinsam an einer Lösung für die unhaltbaren Zustände – mit möglichen weitreichenden Folgen für weitere Mieter.

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