AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Landesregierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Die Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen droht der Landesregierung mit rechtlichen Schritten. Anlass ist eine Entscheidung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023, der den Landesverband der Partei als „gesichert rechtsextrem“ einstuft. Die AfD hält die Bewertung für ungerechtfertigt und fordert die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens.
Der Streit begann vor zwei Jahren, als der Verfassungsschutz den sächsischen AfD-Landesverband als rechtsextrem einordnete. Die Partei wehrt sich seitdem gegen diese Einstufung und argumentiert, ihre Äußerungen seien falsch dargestellt worden. Mehrdeutige Aussagen müssten im Sinne der Meinungsfreiheit ausgelegt werden.
Im Januar 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einstufung – bereits das zweite Mal, dass ein Gericht gegen die AfD entschied. Das sächsische Innenministerium verteidigte sein Vorgehen und betonte, die Partei habe gemäß den gesetzlichen Regelungen Einsicht in die relevanten Unterlagen erhalten. Der AfD-Landesverband in Thüringen wird mittlerweile vom Kölner Anwalt Christian Conrad vertreten, der für die Kanzlei Höcker tätig ist. Der sächsische Verband kündigte an, Klage einzureichen, sollte die Einstufung nicht zurückgenommen und der vollständige Verfassungsschutz-Bericht nicht veröffentlicht werden. Die Partei wirft der Behörde willkürliche Bewertungen und eine ungerechte Behandlung vor.
Das Innenministerium hält daran fest, dass alle Verfahren korrekt abliefen und die Einstufung bereits zweimal gerichtlich bestätigt wurde. Die AfD pocht weiterhin auf Transparenz und behauptet, der nicht veröffentlichte Bericht enthalte entscheidende Details. Ohne eine Rücknahme der Einstufung wird die Partei ihren Rechtsweg weiterverfolgen.

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